Die Kirchengemeinden Oberlind und Gefell sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Vertretungsberechtigter Vorstände: Oberlind: Der Gemeindekirchenrat der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Oberlind Gefell: Der Gemeindekirchenrat der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gefell