Ein Kirchenkreis ist in einigen evangelischen Kirchen ein Zusammenschluss mehrerer benachbarter Kirchengemeinden. In anderen Kirchen heißt die vergleichbare Ebene in der Verwaltungshierarchie Dekanat, Kirchenbezirk, Propstei, Superintendentur oder Klasse (nur bei der Lippischen Landeskirche).
Der Kirchenkreis ist meist rechtsfähige kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechtes.
Oberhaupt des Kirchenkreises ist der Kreispfarrer oder Kreisoberpfarrer bzw. Dekan, Propst oder Superintendent.
In der öffentlichen Verwaltung ist der Begriff Kirchenkreis einem Landkreis bzw. einem Regierungsbezirk vergleichbar."
(Quelle: Artikel Kirchenkreis. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 5. Oktober 2006, 10:59 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kirchenkreis&oldid=22240800 - abgerufen: 28. Oktober 2006, 08:48 UTC)